© Narrenverein Schwandorf e.V.
Ehrenordnung
ORDEN- UND EHRENORDNUNG
Einem im gesamten Fasnachtsgeschehen üblichen Brauch
zufolge, ehrt der Narrenverein Schwandorf verdiente aktive
Mitglieder mit Orden und Auszeichnungendes Narrenvereins
gemäß dieser Orden- und Ehrenordnung.
§ 1
Verdienstorden
Der Narrenverein Schwandorf verleiht als Verdienstorden
des Narrenvereins den Burgwichtel-Orden in
„Bronze“, „Silber“ und „Gold“.
§ 2
Erinnerungsorden und Gastgeschenke
Zu besonderen Anlässen kann der Verein eigens dafür
gefertigte Orden überreichen. Bei Auftritten des Vereins,
z.B. bei Narrentreffen usw. werden als Gastgeschenke eigens
dafür hergestellte Präsente überreicht.
§ 3
Verleihungsgrundlagen für Orden
Der Narrenverein Schwandorf verleiht an aktive
Vereinsmitglieder den Burgwichtel-Orden in
„Bronze“, „Silber“ und „Gold“.
10 Jahre Burgwichtel-Orden in „Bronze“
15 Jahre Burgwichtel-Orden in „Silber“
25 Jahre Burgwichtel-Orden in „Gold“
Mitglieder des Elferrats und der Vorstandschaft sind nach
Paragraph 4 zusätzlich und besonders zu ehren.
§ 4
Ratsherren
Elferräte erhalten nach 20 Jahren Mitgliedschaft im Elferrat
(dabei zählen die Jahre in der
Vorstandschaft/Häswart/Wirtschafter doppelt) das besondere
Privileg, beim Ausscheiden aus dem Elferrat in das Häs
des Ratsherren zu wechseln. Das Kostüm wird vom Verein
kostenlos zur Verfügung gestellt, muss jedoch nach
Ausscheiden aus dem Verein wieder an den Häswart
zurückgegeben werden.
§ 5
Mitgliedschaft
Alle zu ehrenden Personen müssen Mitglieder des
Narrenvereins Schwandorf sein. Die aktive Tätigkeitszeit
wird bei allen Orden/Ehrungen erst ab dem
16. Lebensjahr (beitragspflichtiges Mitglied) gerechnet.
§ 6
Ehrungsbeschluss und Überreichung der Ehrung
Über die namentliche Feststellung der zu ehrenden Personen
entscheiden Vorstandschaft und Elferrat. Die Ehrungen und
Ordenüberreichungen sollten in der Generalversammlung
oder in der Fasnachtszeit des folgenden Jahres vom Präsident
oder seinem Stellvertreter ausgesprochen und überreicht
werden.
§ 7
Ordensverleihungsnachweis
Über sämtliche vom Narrenverein überreichten Orden und
ausgesprochenen Ehrungen muss von der Vorstandschaft
Protokoll in einem
Ordenverleihungs- Nachweis geführt werden.
§ 8
Recht auf Ehrung
Grundsätzlich darf eine Ordensvergabe nur von der
Vorstandschaft und vom Elferrat des Narrenvereins
beschlossen werden. Mitglieder des Narrenvereins oder andere
Personen können und dürfen auf eine Ordensvergabe
nicht einwirken, darauf bestehen oder Einspruch erheben.
§ 9
Ehrenmitglieder
Mitglieder, die sich um Verein und Fasnacht besondere
Verdienste erworben haben, können zu Ehrenmitgliedern
ernannt werden. Diese Ernennung muss vom Elferrat
beschlossen werden. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
§ 10
Änderung der Orden- und Ehrenordnung
Änderungen dieser Orden- und Ehrenordnung dürfen nur vom
Elferrat beschlossen werden. Über eine Änderung müssen die
Mitglieder in der nächsten Generalversammlung
unterrichtet werden.
§ 11
Genehmigung
Vorstehende Orden- und Ehrenordung wurde vom Elferrat
im Oktober 2018 Mit Paragraph 4 erweitert und in der Sitzung
am 09.10.2018 beschlossen. Diese Orden- und Ehrenordnung
wurde den Mitgliedern bei der Generalversammlung
am 11.11.2018 zur Kenntnis gebracht.
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